Sollten Sie den begründeten Verdacht haben, dass ein registrierter Interessenvertreter den für das Transparenzregister geltenden Verhaltenskodex nicht einhält, können Sie über die nachstehende Schaltfläche eine Beschwerde einreichen.
Das Sekretariat leitet daraufhin gegebenenfalls eine Untersuchung ein (gemäß Anhang III der Interinstitutionellen Vereinbarung).
Zum Zeitpunkt Ihrer Beschwerde darf der mutmaßliche Verstoß nicht länger als ein Jahr zurückliegen, und die Beschwerde muss durch Beweise gestützt werden.
Anonymen Beschwerden gehen wir nicht nach. Ihre Identität wird nicht offengelegt (es sei denn, Sie bestehen darauf).
Bitte beachten Sie, dass dieses Formular NICHT für Helpdesks oder technische Unterstützung durch das Sekretariat bestimmt ist. Dieses Beschwerdeformular dient der Einreichung von Beschwerden beim Sekretariat über mutmaßliche Verstöße gegen den Verhaltenskodex des Transparenzregisters durch (andere) registrierte Organisationen und Einzelpersonen. Für alle anderen Angelegenheiten VERWENDEN SIE BITTE DAS KONTAKTFORMULAR.
Hier erfahren Sie, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen.