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Transparenzregister

Beschwerden

Sollten Sie den begründeten Verdacht haben, dass ein registrierter Interessenvertreter den für das Transparenzregister geltenden Verhaltenskodex nicht einhält, können Sie über die nachstehende Schaltfläche Beschwerde einreichen.

Das Sekretariat leitet daraufhin gegebenenfalls eine Untersuchung ein (gemäß Anhang III der Interinstitutionellen Vereinbarung).

Zum Zeitpunkt Ihrer Beschwerde darf der mutmaßliche Verstoß nicht länger als ein Jahr zurückliegen, und die Beschwerde muss durch Beweise gestützt werden.

Anonymen Beschwerden gehen wir nicht nach. Ihre Identität wird nicht offengelegt (es sei denn, Sie bestehen darauf).

Hier erfahren Sie, wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen.