Um einen transparenten und ethischen Umgang mit Interessengruppen zu fördern, legen die Unionsorgane bestimmte Bedingungen für die Interaktion mit ihnen fest.
Dieser Grundsatz („Konditionalität“) ist in der Interinstitutionellen Vereinbarung über ein Transparenzregister niedergelegt.
Jedes Organ setzt diesen Grundsatz mittels zwei Arten von Einzelbeschlüssen um:
- Konditionalitätsmaßnahmen – dadurch werden bestimmte Tätigkeiten von Interessenvertretern von einer Registrierung im Transparenzregister abhängig gemacht.
- Ergänzende Transparenzmaßnahmen – diese bewirken eine weitere Förderung der Registrierung und erhöhen die Transparenz.
Alle von den drei wichtigsten Unionsorganen (Kommission, Rat und Parlament) angenommenen Konditionalitäts- und ergänzenden Transparenzmaßnahmen sind nachstehend veröffentlicht.
Es sind auch Maßnahmen anderer Unionsorgane und seitens EU-Staaten möglich (die sich auf die Interaktion von Interessenvertretern mit den betreffenden ständigen Vertretungen bei der EU beziehen).
Mit * gekennzeichnete Beschlüsse sind Konditionalitätsmaßnahmen (das bedeutet, dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist).
Europäisches Parlament:
Finanzielle Interessen der Mitglieder und Transparenzregister – Anlage I Artikel 7 Absatz 1 der Geschäftsordnung
Ehemalige Mitglieder des Europäischen Parlaments – Beschluss des Präsidiums vom 17. April 2023
Europäische Kommission:
Artikel 7 des Beschlusses C(2018)0700 der Kommission über einen Verhaltenskodex für die Mitglieder der Europäischen Kommission und Punkt V der Arbeitsmethoden der Europäischen Kommission*
Europäisches Parlament:
Finanzielle Interessen der Mitglieder und Transparenzregister – Anlage I Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a der Geschäftsordnung
Legislativer Fußabdruck – Anlage I Artikel 8 der Geschäftsordnung
Europäische Kommission:
Beschluss 2014/838/EU, Euratom der Kommission vom 25. November 2014 über die Veröffentlichung von Informationen über Treffen zwischen Generaldirektoren der Kommission und Organisationen oder selbstständigen Einzelpersonen
Beschluss 2014/839/EU, Euratom der Kommission vom 25. November 2014 über die Veröffentlichung von Informationen über Treffen zwischen Kommissionsmitgliedern und Organisationen oder selbstständigen Einzelpersonen
Europäisches Parlament:
Rat der Europäischen Union:
Artikel 3 des Beschlusses des Rates über die Regelung der Kontakte zwischen dem Generalsekretariat des Rates und Interessenvertretern*
Europäische Kommission:
Europäisches Parlament:
Neue Vorschriften für die Teilnahme von Interessenvertretern an Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Parlaments –Beschluss des Präsidiums vom 12. Juni 2023*
Interfraktionelle Arbeitsgruppen und inoffizielle Gruppierungen – Artikel 35 und Artikel 35a der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
Rat der Europäischen Union:
Artikel 4 und Artikel 5 des Beschlusses des Rates über die Regelung der Kontakte zwischen dem Generalsekretariat des Rates und Interessenvertretern*
Europäische Kommission:
Artikel 8 des Beschlusses C(2016) 3301 der Kommission zur Festlegung horizontaler Bestimmungen über die Einsetzung und Arbeitsweise von Expertengruppen der Kommission*
Europäisches Parlament:
Mitteilungen über die Tätigkeiten der Ausschüsse des Parlaments über das Register – Beschluss des Präsidiums vom 4. Juli 2016
Europäische Kommission:
Öffentliche Konsultationen: Benachrichtigungen über Konsultationen und Fahrpläne in den angegebenen Interessensgebieten Leitlinien der Europäischen Kommission für eine bessere Rechtsetzung
Europäisches Parlament:
Zugang zum Parlament – Artikel 123 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments
Rat der Europäischen Union:
Artikel 6 des Beschlusses des Rates über die Regelung der Kontakte zwischen dem Generalsekretariat des Rates und Interessenvertretern*
Die folgenden Konditionalitäts- und ergänzenden Transparenzmaßnahmen sind dem Verwaltungsrat mitgeteilt worden (mit * gekennzeichnete Beschlüsse sind Konditionalitätsmaßnahmen, für die eine vorherige Registrierung erforderlich ist):
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss – Transparenzmaßnahmen
Europäischer Ausschuss der Regionen – Transparenzmaßnahmen
Politische Erklärung der Mitgliedstaaten anlässlich der Annahme der Interinstitutionellen Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister (unterzeichnet von allen Mitgliedstaaten)*.