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Transparenzregister

Rechtsgrundlagen und Datenschutz

Verhaltenskodex

Um ins Transparenzregister eingetragen zu werden, müssen Antragsteller im Rahmen ihrer Interessenvertretung gegenüber den Unionsorganen bestimmte ethische Standards und Verhaltensregeln einhalten.

Diese Regeln und Grundsätze sind in einem Verhaltenskodex niedergelegt, der im Anhang der Interinstitutionellen Vereinbarung enthalten ist und nachstehend zusammengefasst wird.

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Für registrierte Interessenvertreter gilt Folgendes:

a) Sie identifizieren sich bei ihren Beziehungen zu einem Unionsorgan jeweils, indem sie ihren Namen, ihre Registriernummer und die Organisation(en), für die sie tätig sind oder die sie vertreten, angeben

b) Sie geben die Interessen und Ziele an, die sie fördern, und nennen die Kunden/Klienten oder Mitglieder, die sie vertreten, sowie gegebenenfalls deren Registriernummer.

c) Sie beschaffen sich nicht auf unlautere Weise oder durch Ausübung unstatthaften Drucks oder durch unangemessenes Verhalten oder Beleidigungen Informationen, und unternehmen keinen Versuch hierzu.

d) Sie missbrauchen ihre Registrierung nicht zu kommerziellen Zwecken bzw. verfälschen diese nicht oder stellen diese nicht falsch dar.

e) Sie fügen dem Ansehen des Registers oder den Unionsorganen keinen Schaden zu und verwenden deren Logos nicht ohne ausdrückliche Genehmigung.

f) Sie stellen sicher, dass die Informationen, die sie bei der Registrierung zur Verfügung stellen, vollständig, aktuell, richtig und nicht irreführend sind, und sind damit einverstanden, dass diese Informationen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

g) Sie befolgen die von den Unionsorganen festgelegten einschlägigen Vorschriften, Kodizes und Leitlinien.

h) Sie verleiten MdEP, Kommissionsmitglieder oder EU-Bedienstete nicht dazu, gegen die für sie geltenden Regeln und Verhaltensnormen zu verstoßen.

i) Wenn sie ehemalige MdEP, Kommissionsmitglieder oder EU-Bedienstete beschäftigen, beachten sie die Vertraulichkeitsanforderungen und -vorschriften, die für diese Personen nach deren Ausscheiden aus dem jeweiligen Organ gelten, um Interessenkonflikte zu vermeiden.

j) Wenn sie in einer Klienten-Mittler-Beziehung stehen:

     i) stellen sie sicher, dass alle Parteien registriert sind,

     ii) stellen sie sicher, dass die einschlägigen Informationen über die Beziehung veröffentlicht werden.

k) Wenn sie bestimmte Vertretungstätigkeiten an Dritte auslagern, die selbst nicht registriert sind, stellen sie sicher, dass diese ethische Standards einhalten, die den für registrierte Interessenvertreter geltenden Standards gleichwertig sind.

l) Sie legen dem Sekretariat auf Verlangen Belege für ihre Eignung zur Aufnahme in das Register und für die Richtigkeit der übermittelten Informationen vor und arbeiten mit dem Sekretariat aufrichtig und konstruktiv zusammen.

m) Sie erkennen an, dass sie den in Anhang III vorgesehenen Untersuchungsverfahren und anderen Maßnahmen unterworfen werden können.

n) Sie stellen sicher, dass alle ihre an Interessenvertretungstätigkeiten beteiligten Beschäftigten darüber in Kenntnis gesetzt werden, dass sie als registrierter Interessenvertreter zur Einhaltung dieses Kodex verpflichtet sind.

o) Sie informieren die von ihnen vertretenen Kunden/Klienten oder Mitglieder über ihre Verpflichtung als registrierter Interessenvertreter zur Einhaltung dieses Kodex. 

p) Sie beachten die von den unterzeichnenden Organen festgelegten besonderen Zugangs- und Sicherheitsregeln und Sicherheitsvorkehrungen und vermeiden jede Behinderung dieser Regeln.

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Um dem Sekretariat Verstöße gegen den Kodex durch einen registrierten Interessenvertreter zu melden, verwenden Sie bitte das auf der Webseite Beschwerden zur Verfügung stehende Beschwerdeformular.

Datenschutz

Allgemeine Veröffentlichungen8. Juni 2023
Joint data protection notice - Transparency Register