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Transparenzregister

Leitlinien

Wie registriere ich mich?

Die Leitlinien für Antragsteller und registrierte Interessenvertreter enthalten praktische Informationen, die Ihnen bei der Erstregistrierung und bei späteren Aktualisierungen helfen können.

Bitte lesen Sie sie sorgfältig durch, bevor Sie das Formular ausfüllen, damit Sie wissen, welche Angaben Sie in welchem Format machen müssen.

Konsultieren Sie auch unsere häufig gestellten Fragen.

Im Idealfall entspricht Ihr Eintrag ins Register folgenden Maßgaben:

1. Transparenz – klare Darstellung des Profils, der Zusammensetzung, der Zugehörigkeit und der Ziele Ihrer Organisation, insbesondere in Bezug auf Tätigkeiten in Brüssel und Kontakte zu den Unionsorganen

2. Relevanz – klare Darstellung Ihrer in den Anwendungsbereich des Registers fallenden Tätigkeiten

3. Richtigkeit – klare, kohärente, vollständige und richtige Angaben zu den einzelnen Rubriken, gegebenenfalls mit Erläuterungen im Feld „Ergänzende Informationen“

4. Wohlstrukturiertheit – nicht zu lang, nicht zu oberflächlich, gegebenenfalls mit Links zu weiteren Informationen

5. Aktualität – regelmäßig aktualisiert, insbesondere in Bezug auf Tätigkeiten, Kontaktdaten, Kunden/Klienten und Ressourcen (Finanzen und Personal)

Wer kann sich in das Register eintragen?

Interessenvertreter

Darunter ist jede Organisation oder Einzelperson zu verstehen, die unter die Interinstitutionelle Vereinbarung fallende Tätigkeiten mit dem Ziel ausübt, Einfluss auf die Gestaltung oder Umsetzung von politischen Strategien oder Rechtsvorschriften oder auf Beschlussfassungsprozesse der Unionsorgane zu nehmen.

Diese Tätigkeiten können Folgendes umfassen:

  •   die Organisation von oder Teilnahme an Sitzungen, Konferenzen oder Veranstaltungen
  •   die Teilnahme an Konsultationen oder Anhörungen
  •   die Organisation von Kommunikationskampagnen, Plattformen, Netzwerken oder bürgernahen Initiativen
  •   die Ausarbeitung oder Beauftragung von Strategie- und Positionspapieren, Änderungen, Meinungsumfragen, Erhebungen usw.

Das Register gilt nicht für Einzelpersonen, die rein persönlich und nicht in Verbindung mit anderen handeln.

Gute Gründe für die Registrierung

Durch die Registrierung können Sie 

  • Ihre starke Selbstverpflichtung zur Transparenz in Bezug auf die Interessen zeigen, die Sie in Ihren Beziehungen mit den Unionsorganen vertreten,
  • Ihr Profil in Brüssel akzentuieren,
  • Ihren Partnern und Konkurrenten zeigen, dass Sie an den Verhaltenskodex des Transparenzregisters gebunden sind,
  • eine Reihe von Tätigkeiten durchführen, die nicht registrierten Gruppen nicht offenstehen.

Welche Berechtigungen erhalten Sie durch das Register?

Sie müssen registriert sein, um  

  • Zugangsgenehmigungen zu den Räumlichkeiten des Europäischen Parlaments für die Ihre Organisation vertretenden Personen zu beantragen,
  • eingeladen zu werden, bei den Anhörungen in den Ausschüssen des Parlaments das Wort zu ergreifen,
  • an interfraktionellen Arbeitsgruppen und anderen inoffiziellen Gruppierungen teilnehmen zu können, die in den Räumlichkeiten des Parlaments organisiert werden,
  • den Generalsekretär und die Generaldirektoren des Generalsekretariats des Rates zu treffen,
  • an themenspezifischen Briefings für Interessenvertreter teilzunehmen, die vom Generalsekretariat des Rates organisiert werden,
  • im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit als Redner an vom Generalsekretariat des Rates organisierten öffentlichen Veranstaltungen teilzunehmen,
  • Kommissionsmitglieder, Kabinettsmitglieder und Generaldirektoren der Kommission zu treffen,
  • eingeladen zu werden, sich an Expertengruppen der Kommission zu beteiligen.

Weitere Einzelheiten dazu, welche Tätigkeiten im Rahmen der Interessenvertretung eine Registrierung erfordern, finden Sie auf der Seite Konditionalität