Das Transparenzregister ist eine Datenbank, in der „Interessenvertreter“ (Organisationen, Vereinigungen, Gruppen oder selbstständige Einzelpersonen) aufgeführt sind, deren Tätigkeiten darauf abzielen, Einfluss auf die EU-Politik und den Beschlussfassungsprozess zu nehmen.
Das Transparenzregister soll der Öffentlichkeit Auskunft darüber geben, wer auf EU-Ebene welche Interessen vertritt und in wessen Namen – und welche Ressourcen dafür eingesetzt werden (einschließlich finanzieller Unterstützung, Spenden, Sponsoring usw.). Das Register umfasst:
- eine öffentliche Website, auf der Interessenvertreter aktuelle Informationen über ihre Tätigkeiten auf EU-Ebene registrieren können,
- einen Verhaltenskodex für die Interaktion von Interessenvertretern mit den Unionsorganen,
- ein Beschwerdeverfahren, das es allen ermöglicht, eine Verwaltungsuntersuchung zu mutmaßlichen Verstößen gegen den Verhaltenskodex durch registrierte Interessenvertreter einzuleiten.
Offener Dialog
Das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission sind in ihrem regelmäßigen Dialog mit Interessenvertretern und der Zivilgesellschaft offen und transparent.
Diese Unionsorgane unterhalten Kontakte mit einem breiten Spektrum von Organisationen und Gruppen, die spezifische Interessen vertreten. Dies ist ein legitimer und notwendiger Aspekt im Beschlussfassungsprozess, um zu gewährleisten, dass die politischen Maßnahmen der Union die tatsächlichen Bedürfnisse der Gesellschaft widerspiegeln.
Allerdings muss dieser Prozess offen sein, um eine angemessene öffentliche Kontrolle zu ermöglichen und sicherzustellen, dass die Unionsorgane gegenüber den europäischen Bürgerinnen und Bürgern rechenschaftspflichtig sind.
Je offener der Prozess verläuft, desto einfacher ist es, eine ausgewogene Vertretung aller Interessengruppen zu gewährleisten und unangemessenen Druck oder bevorrechtigten Zugang bestimmter Parteien zu Informationen oder Entscheidungsträgern zu verhindern.
Die für das Register geltenden Regeln und Grundsätze sind in einer Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen Parlament, Rat und Kommission festgelegt.