Seit dem 1. September 2025 gilt ein neuer Beschluss für Bedienstete des Parlaments in Führungspositionen, wonach Interessenvertreter, mit denen sie sich treffen, vorab ins Transparenzregister eingetragen werden müssen. In der Praxis bedeutet dies, dass Interessenvertreter, die Treffen im Zusammenhang mit der parlamentarischen Arbeit mit dem Generalsekretär des Parlaments, stellvertretenden Generalsekretären, Generaldirektoren, Direktoren, Referatsleitern oder Teamleitern in den Kabinetten des Präsidenten und des Generalsekretärs planen, registriert sein und einen aktiven Status haben müssen, sonst kann das Treffen nicht stattfinden. Weitere Informationen zu den Vorschriften für die Registrierung von Interessenvertretern finden Sie auf der Seite „Konditionalität“.
Informationen über Treffen mit Interessenvertretern und Vertretern von Behörden von Drittländern müssen von den Führungskräften spätestens 30 Kalendertage nach dem Treffen gemeldet und auf der offiziellen Website des Parlaments veröffentlicht werden.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 28. August 2025
- Autoren
- Europäische Kommission | Europäisches Parlament | Rat der Europäischen Union