EU Login ist der Authentifizierungsdienst der Europäischen Kommission. Er ermöglicht befugten Nutzern mit einem einzigen Nutzernamen und Passwort den Zugang zu zahlreichen Online-Diensten der Kommission.
Das Transparenzregister enthält öffentliche Informationen – mit Ausnahme einiger personenbezogener Daten, die im Rahmen des Registrierungsverfahrens bereitgestellt und nicht veröffentlicht werden.
EU Login erhöht die Zugangssicherheit durch eine Technologie, die von Sicherheitsexperten entwickelt wurde und regelmäßig aktualisiert wird.
Dank EU Login beruht Ihr Zugang zu Registrierungsdaten auf einer sichereren individuellen Identifizierungsmethode.
Wir kommunizieren mit Ihnen nicht mehr per E-Mail.
Für die Interaktion mit dem Transparenzregister oder die Kommunikation mit dem Sekretariat nutzen Sie Ihren geschützten Bereich im Register.
Sie benötigen ein EU Login-Konto, um sich zu authentifizieren, damit Sie einen Antrag beim Register einreichen, eine bestehende Registrierung aktualisieren, eine Beschwerde einreichen oder uns kontaktieren können.
Mehr dazu erfahren Sie im Benutzerleitfaden und in den FAQ.
Um Ihre Organisation zu registrieren, benötigen Sie ein EU Login-Konto.
Nutzerkonto anlegen:
- Wählen Sie auf der Startseite des Transparenzregisters die Option Eine neue Organisation registrieren. Sie werden auf die EU Login-Seite weitergeleitet.
Wenn Sie nicht weitergeleitet werden, rufen Sie die EU Login-Seite direkt auf.
Wählen Sie Neues Konto erstellen oder geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein. Wählen Sie Weiter und folgen Sie den Anweisungen.
Sobald Sie das EU Login-Konto eingerichtet haben, können Sie zum Transparenzregister zurückkehren. Verwenden Sie Ihre EU Login-Anmeldedaten, um sich in Ihrem geschützten Bereich anzumelden und mit der Registrierung zu beginnen.
Jedes EU Login-Konto ist einer Einzelperson und deren E-Mail-Adresse zugeordnet. Diese Person mit dieser E-Mail-Adresse ist die erste (standardmäßige) Person mit Zugangsrechten zur Registrierung. Nach der Validierung werden diese Informationen unter Rubrik 6 der Registrierung („Personen mit Zugang zur Registrierung“) wiedergegeben.
Das System ermöglicht höchstens sechs und mindestens zwei verschiedenen Nutzern (einer davon sind Sie: die Person, die das Antragsformular ausfüllt) den Zugang zum geschützten Bereich bzw. zur Registrierung.
Falls erforderlich, geben Sie die E-Mail-Adressen weiterer Personen (höchstens sechs sind zulässig) unter Rubrik 6 des Formulars an. Jede dieser Personen benötigt ein eigenes EU Login-Konto, um Zugang zu demselben geschützten Bereich bzw. derselben Registrierung zu erhalten.
Wenn Sie auf der Startseite des Transparenzregisters Eine neue Organisation registrieren wählen, werden Sie auf die EU Login-Seite weitergeleitet. Melden Sie sich mit Ihren EU Login-Anmeldedaten in Ihrem geschützten Bereich an, um mit der Registrierung zu beginnen.
Nach Abschluss des Registrierungsverfahrens verknüpft das System Ihr EU Login-Konto automatisch mit der von Ihnen ausgefüllten Registrierung und gewährt Ihnen Zugang für künftige Aktualisierungen (die unter Rubrik 6 des Registrierungsformulars aufgeführten Personen werden über etwaige Aktualisierungen informiert).
Jedes EU Login-Konto ist einer Einzelperson und deren E-Mail-Adresse zugeordnet. Diese Person mit dieser E-Mail-Adresse ist die erste (standardmäßige) Person mit Zugangsrechten zum geschützten Bereich bzw. zur Registrierung. Nach der Validierung werden diese Informationen unter Rubrik 6 der Registrierung („Personen mit Zugang zur Registrierung“) wiedergegeben.
Höchstens sechs und mindestens zwei verschiedene Personen (eine davon sind Sie: die Person, die das Antragsformular ausfüllt) können Zugang zum geschützten Bereich bzw. zur Registrierung erhalten.
Falls erforderlich, geben Sie die E-Mail-Adressen weiterer Personen (höchstens sechs sind zulässig) unter Rubrik 6 der Registrierung an. Jede dieser Personen benötigt ein eigenes EU Login-Konto, um Zugang zu demselben geschützten Bereich bzw. derselben Registrierung zu erhalten.
Für den Zugang zu Ihrer im Transparenzregister registrierten Organisation benötigen Sie ein EU Login-Konto. Das bedeutet, dass Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse auf der Liste unter Rubrik 6 der Registrierung („Personen mit Zugang zur Registrierung“) enthalten sein müssen.
Wenn Sie nicht auf dieser Liste stehen und Zugang zum geschützten Bereich/zur Registrierung benötigen, muss eine der anderen Personen, die Zugang haben, Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse in diese Liste aufnehmen.
Mindestens zwei und höchstens sechs verschiedene Nutzer können Zugang zum geschützten Bereich/zur Registrierung haben.
Um auf Ihre im Transparenzregister registrierte Organisation zugreifen zu können oder um Zugang zur Registrierung zu erhalten, benötigen Sie ein EU Login-Konto. Das bedeutet, dass Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse auf der Liste unter Rubrik 6 der Registrierung („Personen mit Zugang zur Registrierung“) enthalten sein müssen.
Wenn Sie Zugang zur Registrierung benötigen, muss eine der anderen Personen, die Zugang haben, Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse in die Liste unter Rubrik 6 der Registrierung aufnehmen.
Das System ermöglicht mindestens zwei und höchstens sechs verschiedenen Nutzern Zugang zum geschützten Bereich/zur Registrierung.
Auch wenn Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse in die Liste unter Rubrik 6 („Personen mit Zugang zur Registrierung“) aufgenommen wurden, benötigen Sie dennoch ein EU Login-Konto, um Zugang zum geschützten Bereich/zur Registrierung zu erhalten. Wenn Sie kein EU Login-Konto haben, müssen Sie ein solches Konto einrichten.
- Wählen Sie auf der Startseite des Transparenzregisters die Option Registrierung aktualisieren. Sie werden auf die EU Login-Seite weitergeleitet.
Wenn Sie nicht weitergeleitet werden, rufen Sie die EU Login-Seite direkt auf.
- Um ein neues EU Login-Konto zu erstellen, wählen Sie Neues Konto erstellen oder geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein, und wählen Sie Weiter. Folgen Sie den Anweisungen.
Sobald Sie das EU Login-Konto eingerichtet haben, können Sie zur Anmeldeseite zurückkehren und sich mit Ihren EU Login-Anmeldedaten anmelden.
Um auf Ihre im Transparenzregister registrierte Organisation zugreifen zu können oder um Zugang zur Registrierung zu erhalten, benötigen Sie ein EU Login-Konto. Das bedeutet, dass Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse auf der Liste unter Rubrik 6 der Registrierung („Personen mit Zugang zur Registrierung“) enthalten sein müssen.
Diese Liste enthält Personen, die Zugang zur Registrierung haben. Wenn Sie Zugang zum geschützten Bereich bzw. zur Registrierung benötigen, muss eine der anderen Personen, die Zugang haben, Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse in die Zugangsliste aufnehmen.
Das System ermöglicht mindestens zwei und höchstens sechs verschiedenen Nutzern Zugang zum geschützten Bereich/zur Registrierung.
Wenn Sie über ein EU Login-Konto verfügen und auf der Zugangsliste der Organisation stehen, werden Sie zur EU Login-Seite weitergeleitet, sobald Sie auf der Startseite des Transparenzregisters Registrierung aktualisieren wählen. Verwenden Sie Ihre EU Login-Anmeldedaten, um Zugang zum geschützten Bereich bzw. zur Registrierung zu erhalten.
Sie können dasselbe EU Login-Konto mit mehreren Registrierungen verknüpfen. Das bedeutet, dass Sie dasselbe EU Login-Konto für den Zugang zum geschützten Bereich bzw. zu den Registrierungen von zwei oder mehr Organisationen verwenden können.
EU Login-Konten können nicht zusammengeführt werden, da sie mit zwei verschiedenen E-Mail-Adressen, das heißt – technisch gesehen – mit zwei verschiedene Personen verknüpft sind. Sie können jedoch eines dieser beiden EU Login-Konten mit beiden Registrierungen verknüpfen.
Dies ist wie folgt möglich:
Sie sind für zwei Registrierungen zuständig: Organisation A und Organisation B, die beide im Transparenzregister registriert sind. Sie sind beispielsweise in der Registrierung von Organisation A als „Für die Beziehungen zur EU zuständige Person“ und in der Registrierung von Organisation B als „Kontaktperson“ aufgeführt.
Organisation A:
Für die Beziehungen zur EU zuständige Person, E-Mail-Adresse: xyorganisation [dot] com (xy[at]organisation[dot]com)
Organisation B:
Kontaktperson, E-Mail-Adresse: xygmail [dot] com (xy[at]gmail[dot]com)
Sie möchten nur ein EU Login-Konto (mit der Adresse xyorganisation [dot] com (xy[at]organisation[dot]com) verknüpft) für den Zugang zu beiden Registrierungen verwenden.
Gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich im geschützten Bereich/in der Registrierung von Organisation B über das mit der Adresse xygmail [dot] com (xy[at]gmail[dot]com) verknüpfte EU Login-Konto an (da diese Adresse in der Registrierung von Organisation B angegeben ist).
- Fügen Sie die Adresse xyorganisation [dot] com (xy[at]organisation[dot]com) in der Liste unter Rubrik 6 („Personen mit Zugang zur Registrierung“) hinzu.
Wenn Sie zudem Ihre Adresse xygmail [dot] com (xy[at]gmail[dot]com) aus der Registrierung von Organisation B entfernen möchten, gehen Sie wie folgt vor:
- Melden Sie sich über das mit der Adresse xyorganisation [dot] com (xy[at]organisation[dot]com) (NICHT xygmail [dot] com (xy[at]gmail[dot]com)) verknüpfte EU Login-Konto im geschützten Bereich an.
- Gehen Sie zum Abschnitt „Meine Registrierungen“ und wählen Sie die Registrierung von Organisation B aus.
- Löschen Sie die Adresse xygmail [dot] com (xy[at]gmail[dot]com) aus der Liste unter Rubrik 6.
Wählen Sie im geschützten Bereich „Meine Registrierungen“, um alle Organisationen zu sehen, mit denen Ihr EU Login-Konto verknüpft ist.
Sie müssen den Zugang zu den Gebäuden des Europäischen Parlaments auf der Seite für EP-Akkreditierungen beantragen. Für die Verwaltung Ihrer Anträge auf Zugang zum Europäischen Parlament müssen Sie sich nicht in Ihrem geschützten Bereich/Ihrer Registrierung im Transparenzregister anmelden.
Weitere Informationen sind auf der Seite „EP-Akkreditierung“ zu finden.
Das System gewährt automatisch jenen EU Login-Konten Zugang, die mit den E-Mail-Adressen folgender Personen verknüpft sind:
- Kontaktperson,
- Person mit rechtlicher Verantwortung,
- für die Beziehungen zur EU zuständige Person,
- Person, die das Antragsformular ausfüllt (falls von den oben genannten Personen abweichend).
Diese E-Mail-Adressen erscheinen automatisch in der Liste „Personen mit Zugang zur Registrierung“ Ihrer Organisation unter Rubrik 6. Sie können auch zusätzliche E-Mail-Adressen hinzufügen. Mindestens zwei und höchstens sechs Nutzer können Zugang zum geschützten Bereich/zur Registrierung erhalten.
Wenn Sie Zugang für weitere Personen benötigen, geben Sie bitte deren E-Mail-Adressen unter Rubrik 6 des Registrierungsformulars an. Jede dieser Personen benötigt ein eigenes EU Login-Konto, um auf den geschützten Bereich bzw. die Registrierung zugreifen zu können.
Sie können ein einzelnes EU Login-Konto mit einer oder mehreren im Register aufgeführten Organisationen verknüpfen.
Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse, die mit der Organisation verknüpft sind, die Sie verlassen, sollten aus der Registrierung entfernt werden. Da die Registrierung auf dem neuesten Stand gehalten werden muss, sollte dies unmittelbar nach Ihrem Ausscheiden aus der Organisation erfolgen.
Sie haben jedoch nicht die Berechtigung, das selbst zu tun.
Wenden Sie sich hierfür an:
- eine Person mit Zugang zum geschützten Bereich/zur Organisation, die Sie verlassen, um Ihre E-Mail-Adresse aus die Zugangsliste zu entfernen,
- eine Person mit Zugang zum geschützten Bereich/zur Registrierung der Organisation, zu der Sie wechseln, um Ihre E-Mail-Adresse in die Zugangsliste aufzunehmen.
Interessenvertreter sollten sich registrieren. Das bedeutet jede Organisation oder Person, die in den Anwendungsbereich des Registers fallende Tätigkeiten ausführt.
Zu den Tätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich des Registers fallen, gehören Rechtsberatung und sonstige fachliche Beratung, spontane Treffen, die Abgabe von Stellungnahmen und Sitzungen im Rahmen von Verwaltungsverfahren, am sozialen Dialog teilnehmende Sozialpartner sowie die Beantwortung von Ersuchen von Unionsorganen um Sachinformationen und Fachwissen.
Des Weiteren ist die Verfolgung von Entwicklungen des Unionsrechts oder der EU-Politik zu akademischen oder journalistischen Zwecken aus persönlichem Interesse oder zur Ausübung eines Rechts nicht abgedeckt (z. B. Interviews durch Forschende oder Medienschaffende hinsichtlich geplanter Rechtsvorschriften oder die Vorbereitung von Petitionen an das Europäische Parlament).
Personen, die in rein persönlicher Eigenschaft und nicht in Verbindung mit anderen handeln, gelten nicht als Interessenvertreter.
Bestimmte Einrichtungen wie Behörden von EU-Staaten und Nicht-EU-Staaten, Verbände und Netzwerke öffentlicher Stellen, zwischenstaatliche Organisationen, politische Parteien, Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften sowie weltanschauliche Gemeinschaften müssen sich – bis auf einige Ausnahmen – nicht registrieren.
Die Interinstitutionelle Vereinbarung (Artikel 4) enthält eine vollständige Liste der Tätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich des Registers fallen.
Wenn nur einige Ihrer Tätigkeiten in den Anwendungsbereich des Registers fallen, sollten Sie nur diese Tätigkeiten angeben.
In den Anwendungsbereich des Registers fallen alle Tätigkeiten, die mit dem Ziel ausgeführt werden, auf die Gestaltung oder Umsetzung von politischen Strategien oder Rechtsvorschriften der Union oder auf Beschlussfassungsprozesse der Unionsorgane Einfluss zu nehmen, mit Ausnahme bestimmter Tätigkeiten, die in der Interinstitutionellen Vereinbarung (Artikel 4) aufgeführt sind.
Zu diesen Tätigkeiten zählen u. a.:
- Organisation von oder Teilnahme an Treffen, Konferenzen und Veranstaltungen,
- Mitwirkung oder Teilnahme an öffentlichen Konsultationen, Anhörungen oder ähnlichen Initiativen,
- Organisation von Kommunikationskampagnen, Plattformen, Netzwerken oder bürgernahen Initiativen,
- Erstellung oder Beauftragung von Strategie- und Positionspapieren, Meinungsumfragen, Erhebungen, offenen Briefen oder Forschungsarbeiten.
Um eine Interessenvertretung handelt es sich auch dann, wenn Personen, die in der Öffentlichkeitsarbeit tätig sind, aktiv Informationen und Erkenntnisse sammeln, indem sie legislative Beschlussfassungsprozesse verfolgen. Dies sollte bei der Registrierung erwähnt werden, insbesondere wenn direkte Kontakte zu den Organen bestehen.
Wenn Sie mit Ihren Einflusstätigkeiten beginnen oder diese vorbereiten, müssen Sie in der Lage sein, geeignete Einzelheiten zu diesen Tätigkeiten anzugeben.
Weitere Informationen sind den Leitlinien zu entnehmen (Teil II Abschnitt 1).
Die Registrierung ist für diejenigen, die Interessenvertretungstätigkeiten ausführen, freiwillig (siehe Artikel 3 und Artikel 6 der Interinstitutionellen Vereinbarung und die Leitlinien, Teil II Abschnitt 1).
Allerdings müssen Sie für bestimmte Tätigkeiten registriert sein, für die die Unionsorgane eine vorherige Registrierung verlangen, zum Beispiel Treffen mit bestimmten Entscheidungsträgern oder Führungskräften der Unionsorgane, Halten von Reden bei öffentlichen Veranstaltungen im Europäischen Parlament oder Beantragung einer Mitgliedschaft in einer Expertengruppe der Europäischen Kommission. Um einen transparenten und ethischen Umgang mit Interessenvertretern zu fördern, legen die Unionsorgane bestimmte Bedingungen für die Interaktion mit ihnen fest. Hierbei handelt es sich um den „Grundsatz der Konditionalität“. Nach diesem Grundsatz müssen sich Interessenvertreter registrieren, um bestimmte Tätigkeiten ausüben zu können.
Konditionalitätsmaßnahmen sind Regeln, die von den einzelnen Organen angenommen wurden, um bestimmte Tätigkeiten von Interessenvertretern von einer Registrierung im Transparenzregister abhängig zu machen. Diese Regeln werden auf der Seite „Konditionalität“ veröffentlicht.
Die Organe können ergänzende Transparenzmaßnahmen ergreifen, um mehr Einzelpersonen und Organisationen zur Registrierung zu ermutigen und so die Transparenz zu erhöhen. Um in den Genuss dieser Maßnahmen zu kommen, ist eine Registrierung nicht erforderlich.
Beispiele für ergänzende Transparenzmaßnahmen sind die Veröffentlichung von Treffen zwischen Entscheidungsträgern und Interessenvertretern durch die jeweiligen Organe, Anreize für die Teilnahme von Interessenvertretern an öffentlichen Konsultationen und die maßgeschneiderte Information über Neuigkeiten, die Interessenvertreter vom Registrierungsformular aus abonnieren können.
Alle von den drei wichtigsten Unionsorganen (Kommission, Rat und Parlament) angenommenen Konditionalitäts- und ergänzenden Transparenzmaßnahmen werden auf der Seite „Konditionalität“ veröffentlicht.
Diese Seite enthält auch Maßnahmen anderer Unionsorgane und seitens EU-Staaten (die sich auf die Interaktion von Interessenvertretern mit ihren jeweiligen ständigen Vertretungen bei der EU beziehen), sofern diese mitgeteilt wurden.
Ja, Sie sollten sich registrieren, wenn Sie Tätigkeiten ausüben, die in den Anwendungsbereich des Registers fallen. Interessenvertreter sollten sich registrieren, unabhängig davon, ob es sich um eine Einzelperson oder eine Organisation handelt, sowie unabhängig von der Art oder Größe der Organisation und der für die Tätigkeiten verwendeten Kommunikationskanäle.
Jede Person, die in rein persönlicher Eigenschaft nicht in Verbindung mit anderen handelt, gilt nicht als Interessenvertreter.
Organisationen, die in mehr als einem Land niedergelassen oder tätig sind (z. B. multinationale Konzerne, Nichtregierungsorganisationen mit Niederlassungen in mehreren Ländern oder Regionen), sollten ihre Tätigkeiten im Rahmen der Interessenvertretung nur einmal registrieren. In der Praxis bedeutet das, dass die für die Beziehungen zur EU zuständige Niederlassung oder Geschäftsstelle in der Regel am besten geeignet ist, sich zu registrieren und dadurch die anderen Einrichtungen der Organisation abzudecken. Bei der Registrierung sollten Sie angeben, welche Einrichtungen in die Registrierung eingeschlossen sind.
Weitere Informationen sind den Leitlinien zu entnehmen (Teil II Abschnitt 2).
Ja, Kunden/Klienten sollten sich registrieren, da sie über einen Mittler in Tätigkeiten einbezogen sind, die in den Anwendungsbereich des Registers fallen. Bei der Registrierung müssen Sie Angaben zu diesen Mittlern machen, z. B. Beratungsfirmen oder Anwaltskanzleien, die in Ihrem Namen Tätigkeiten ausführen.
Weitere Informationen sind den Leitlinien zu entnehmen (Teil II Abschnitt 5, Rubrik 14).
Grundsätzlich nicht. Wenn Sie bei der Registrierung alle erforderlichen Informationen über ihre Mitglieder, verbundenen Organisationen oder Tochtergesellschaften hinterlegen, müssen sich diese nicht registrieren.
Wenn Sie jedoch Mitglied, Tochtergesellschaft oder eine verbundene Organisation eines registrierten Interessenvertreters sind und unabhängig von der registrierten „Dachorganisation“ eigene Interessenvertretungstätigkeiten ausüben, sollten Sie sich selbst registrieren.
Ja, wenn Sie in den Anwendungsbereich des Registers fallende Tätigkeiten ausüben, sollten Sie sich unabhängig vom Ort Ihrer Geschäftsstelle registrieren. Sie werden gebeten, nähere Angaben zu Ihrer für die Beziehungen zu den Unionsorganen zuständigen Geschäftsstelle (sofern vorhanden) zu machen.
Ja, eine einzelne Registrierung gilt für alle Tätigkeiten in Bezug auf das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission. Wenn sich Ihre Tätigkeiten an ein anderes Unionsorgan richten, sollten Sie sich registrieren und alle relevanten Informationen zu diesen Tätigkeiten angeben.
Einzelne Rechtsanwälte und Anwaltskanzleien sollten sich registrieren, wenn sie in den Anwendungsbereich des Registers fallende Tätigkeiten in eigenem Namen oder im Namen ihrer Klienten ausüben. Sie müssen in ihrer Registrierung Angaben zu den Klienten machen, die Sie im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten vertreten.
Sie müssen sich nicht registrieren, wenn Sie in den folgenden Fällen Rechtsberatung und sonstige fachliche Beratung leisten.
- Bei der Beratung geht es um eine Vertretung von Klienten im Rahmen von Schlichtungs- oder Mediationsverfahren zur Vermeidung eines Gerichts- oder Verwaltungsverfahrens.
- Es handelt sich um die Beratung von Klienten, um unterstützend darauf hinzuwirken, dass die Klienten bei ihren Tätigkeiten den geltenden Rechtsrahmen einhalten.
- Bei der Beratung geht es um eine Vertretung von Klienten, um deren Grund- oder Verfahrensrechte zu wahren (zum Beispiel das Recht auf rechtliches Gehör, das Recht auf ein faires Verfahren und das Recht auf Verteidigung in Verwaltungsverfahren), und die Beratung umfasst Tätigkeiten, die von Rechtsanwälten oder anderen Fachkräften ausgeübt werden, die mit der Vertretung von Kunden/Klienten und der Wahrung ihrer Grund- oder Verfahrensrechte befasst sind.
Ja, Sie müssen sich registrieren, wenn Ihr Ziel bei diesem Treffen darin besteht, die Gestaltung oder Umsetzung von politischen Strategien oder Rechtsvorschriften oder Beschlussfassungsprozesse der Unionsorgane zu erörtern und darauf Einfluss zu nehmen. Wenn Sie nicht registriert sind, können Sie sich nicht mit dem Kommissionsmitglied oder den Vertretern seines Kabinetts treffen.
Bei allen anderen Szenarien (Tätigkeiten, die nicht in den Anwendungsbereich des Registers fallen) wenden Sie sich bitte an das private Büro (Kabinett) des betreffenden Kommissionsmitglieds.
Sofern Sie Kunden/Klienten zu dem Treffen mitbringen, müssen diese ebenfalls im Transparenzregister registriert sein. Wenn Sie jedoch als „Dachverband“ Mitgliedsorganisationen mitbringen und Informationen über deren Mitgliedschaft angegeben haben, müssen sich die Mitgliedsorganisationen nicht registrieren. Wenn die Mitgliedsorganisation eigene Interessen beim Treffen vertritt, muss sie selbst registriert sein.
Nein, das Register erfasst keine Interessenvertretungstätigkeiten auf nationaler Ebene. Solche Tätigkeiten können unter die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften über die nationale Interessenvertretung fallen.
Interessenvertreter müssen sich registrieren, wenn sie sich mit dem Ständigen Vertreter oder stellvertretenden Ständigen Vertreter der Regierung eines EU-Mitgliedstaats bei der EU treffen, sofern diese Beamten im Rahmen des Ratsvorsitzes des betreffenden Mitgliedstaats handeln. Dies gilt für die Dauer des Ratsvorsitzes und in den vorhergehenden sechs Monaten.
Seit Juli 2021 haben die den Ratsvorsitz führenden Mitgliedstaaten jeweils eine eigene Seite auf der Website des Vorsitzes eingerichtet, um dieser Verpflichtung Rechnung zu tragen.
Jeder Mitgliedstaat kann im Einklang mit seinen nationalen Rechtsvorschriften und Zuständigkeiten auch beschließen, ergänzende Konditionalitäts- oder Transparenzmaßnahmen für die Interaktion mit seiner ständigen Vertretung bei der EU zu treffen.
Diese Maßnahmen werden auf der Website des Transparenzregisters veröffentlicht. Weitere Informationen sind den Leitlinien zu entnehmen (Teil I Abschnitt 3).
Um sich mit einem Mitglied des Europäischen Parlaments (MdEP) zu treffen, sollten Sie registriert sein. Die MdEP nutzen Daten aus dem Transparenzregister, um Informationen über ihre eigenen geplanten Treffen mit Interessenvertretern zur parlamentarischen Arbeit auf ihren Profilseiten auf der Website des Europäischen Parlaments zu veröffentlichen.
Wenn Sie ein ehemaliges MdEP sind oder ein ehemaliges MdEP beschäftigen, ist es wichtig, sich bestimmter Vorschriften bewusst zu sein. Diese Vorschriften sehen vor, dass MdEP am Ende ihres Mandats für einen Zeitraum von sechs Monaten keine Interessenvertretungstätigkeiten gegenüber ihren Sitzungsmitgliedern ausüben dürfen. Die Sitzungsmitglieder müssen diese Wartezeit einhalten. Erst nach dieser Wartezeit können ehemalige MdEP Interessenvertretungstätigkeiten registrieren und Zugang zum Parlament beantragen.
Sie müssen registriert sein, wenn:
- Sie Sprecher, Moderator, Präsentator, Redner, Teilnehmer an Podiumsdiskussionen oder Referent bei einer parlamentarischen Veranstaltung sind,
- Sie als Interessenvertreter an der Organisation – logistisch, praktisch oder finanziell – einer Veranstaltung beteiligt sind, die von einem parlamentarischen Gremium oder einer Fraktion genehmigt wurde.
Wenn Sie am Tag der Veranstaltung nicht registriert sind oder Ihre Registrierung ausgesetzt ist, dürfen Sie nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Sie müssen sicherstellen, dass Sie sich rechtzeitig vor der Veranstaltung registriert haben und Ihre Registrierung validiert wurde.
Geben Sie das Datum und den Titel der Veranstaltung in Ihrer Registrierung unter „Kommunikationsaktivitäten“ an.
Sie können sich registrieren, wenn Sie im Registrierungsformular eindeutig angeben, dass Sie in den Anwendungsbereich des Registers fallende Tätigkeiten ausüben, bei der Ausübung dieser Tätigkeiten den Verhaltenskodex einhalten und einen Antrag auf Registrierung stellen.
Sobald Ihre Registrierung geprüft und validiert wurde, ist Ihr Eintrag für die Öffentlichkeit sichtbar.
Nein, die Registrierung ist kostenlos.
Sie müssen folgende Informationen angeben:
- Informationen zu Ihrer Organisation: Name, Art der Organisation, Kontaktdaten, Ziele und Auftrag, Mitgliedschaft,
- Angaben zu den Interessen, die Sie vertreten, und zu den spezifischen Rechtsvorschriften und Politikbereichen der Union, auf die Ihre Tätigkeiten abzielen,
- finanzielle Auskünfte, je nach Art der vertretenen Interessen.
Stellen Sie sicher, dass diese Informationen vollständig, aktuell, richtig und nicht irreführend sind.
Weitere Informationen sind den Leitlinien zu entnehmen (Teil I Abschnitt 5).
Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Register. Allerdings werden nicht alle von Ihnen angegebenen Informationen veröffentlicht, insbesondere keine personenbezogenen Daten wie E-Mail-Adressen und Namen der Kontaktpersonen. Mit einem durchgestrichenen Auge gekennzeichnete Felder sind nicht öffentlich sichtbar.
Weitere Einzelheiten zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Neue Organisationen müssen Schätzungen für das laufende Geschäftsjahr vorlegen, z. B. Informationen über etwaige erhaltene EU-Finanzhilfen. Wenn Sie Kunden/Klienten vertreten oder Dienste von Mittlern in Anspruch nehmen, das letzte Geschäftsjahr aber noch nicht abgeschlossen wurde, müssen Sie lediglich die Namen dieser Kunden/Klienten oder Mittler angeben.
Sie können die Option „neu gegründete Organisation“ nur während der ersten zwei Jahre Ihrer Registrierung wählen. Weitere Informationen sind den Leitlinien zu entnehmen (Teil II Abschnitt 5, Rubrik 14).
Bei der Registrierung müssen Sie die Interessen auswählen, die Sie als Organisation oder als selbstständige Einzelperson vertreten. Sie haben folgende Auswahlmöglichkeiten:
- Sie fördern eigene Interessen oder die gemeinsamen Interessen Ihrer Mitglieder.
- Sie fördern die Interessen Ihrer Kunden/Klienten.
- Sie vertreten keine geschäftlichen Interessen.
Die Auswahl der von Ihnen vertretenen Interessen ist nicht an Ihre Rechtsform geknüpft. Beispielsweise müssen gemeinnützige Organisationen nicht zwangsläufig die Option „Vertritt keine geschäftlichen Interessen“ auswählen.
Die ausgewählten Interessen sollten das Ziel Ihrer Tätigkeiten gegenüber den Unionsorganen widerspiegeln sowie in wessen Namen Sie handeln.
So würde z. B. eine Anwalts- oder Ärztekammer in der Regel die gemeinsamen Interessen des Anwalts- oder Arztberufs und ihrer Mitglieder (d. h. selbstständige Anwälte oder Ärzte und/oder natürliche Personen oder Organisationen, die in gewinnorientierter Absicht handeln) fördern. Ebenso würden Dachverbände solcher Anwalts- oder Ärztekammern auf EU-Ebene in der Regel die gemeinsamen Interessen ihrer Mitgliedskammern und letztlich der Mitglieder dieser Kammern vertreten.
Wenn beispielsweise ein Unternehmen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit einen Vertrag mit einem Dritten geschlossen hat, um dessen Interessen gegenüber Unionsorganen zu vertreten, dann sollte dieses Unternehmen „Verfolgt die Interessen seiner Kunden/Klienten“ auswählen.
Eine Denkfabrik, deren Hauptzweck die Verfolgung gemeinnütziger Interessen im sozialen Wohnungsbau ist, sollte beispielsweise angeben, dass sie keine geschäftlichen Interessen vertritt.
Weitere Informationen sind den Leitlinien zu entnehmen (Teil II Abschnitt 5, Rubrik 8).
Sie müssen folgende Informationen angeben:
- Einzelheiten zu EU-Finanzhilfen, die Sie erhalten haben und die in dem betreffenden Geschäftsjahr zu Ihren Betriebskosten beigetragen haben (Fördergeber und Programm),
- eine Schätzung der jährlichen Kosten im Zusammenhang mit den in den Anwendungsbereich des Registers fallenden Tätigkeiten,
- die Namen der in Anspruch genommenen Mittler und die Kosten jedes einzelnen Mittlers im Zusammenhang mit den betreffenden Tätigkeiten.
Alle Beträge sind in Euro anzugeben.
Sie müssen folgende Informationen angeben:
- Einzelheiten zu EU-Finanzhilfen, die Sie erhalten haben und die in dem betreffenden Geschäftsjahr zu Ihren Betriebskosten beigetragen haben (Fördergeber und Programm),
- die Höhe der Einnahmen je Kunde/Klient (mit Angabe des Namens und der anvisierten Strategien).
Wir schätzen die jährlichen Gesamteinnahmen, die durch die in den Anwendungsbereich des Registers fallenden Tätigkeiten generiert werden, automatisch.
Informationen im Zusammenhang mit Interessenvertretungstätigkeiten, die im Auftrag einer Regierung oder öffentlichen Stelle außerhalb der Union durchgeführt werden.
Alle Beträge sind in Euro anzugeben.
Sie müssen folgende Informationen angeben:
- Einzelheiten zu EU-Finanzhilfen, die Sie erhalten haben und die in dem betreffenden Geschäftsjahr zu Ihren Betriebskosten beigetragen haben (Fördergeber und Programm),
- das jährliche Gesamtbudget und die wichtigsten Finanzierungsquellen nach Kategorien (öffentliche Finanzierung, Finanzhilfen, Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge usw.),
- von Ihrer Organisation erhaltene etwaige Finanzbeiträge und jegliche Interessenvertretungstätigkeiten, an denen Einzelpersonen oder Organisationen aus Nicht-EU-Staaten beteiligt sind,
- jeden einzelnen Beitrag, den Sie erhalten haben, der 10 000 EUR übersteigt und mehr als 10 % Ihres Gesamtbudgets ausmacht, sowie den Namen des Geldgebers.
Alle Beträge sind in Euro anzugeben.
Ja, das Register ermöglicht es, dass zwei Interessenvertreter dieselben Ausgaben angeben („Doppelerfassung“). Dadurch wird verhindert, dass die erklärten finanziellen Aufwendungen als zu gering angesetzt werden.
Ein Interessenvertreter kann die Kosten im Zusammenhang mit den Tätigkeiten angeben. Ein anderer Interessenvertreter kann denselben Betrag angeben, den er vom ersten Interessenvertreter als Umsatz (von Kunden/Klienten) oder als Budget (aus Mitgliedsbeiträgen) erhalten hat.
Ihr Unternehmen schließt beispielsweise einen Vertrag mit einer Beratungsfirma für Öffentlichkeitsarbeit über 50 000 EUR ab. Dieser Betrag erscheint zweimal im Register:
- in der Schätzung der jährlichen Kosten im Zusammenhang mit den in den Anwendungsbereich des Registers fallenden Tätigkeiten Ihres Unternehmens,
in den Einnahmen der Beratungsfirma für Öffentlichkeitsarbeit aus für Kunden/Klienten erbrachten Dienstleistungen.
Die Berücksichtigung der Mehrwertsteuer in Kosten-, Umsatz- oder Einnahmenschätzungen ist nicht sinnvoll, da es sich dabei um eine Steuer und nicht um Kosten im Zusammenhang mit Interessenvertretungstätigkeiten handelt. In den EU-Mitgliedstaaten und in anderen Ländern können für die MwSt unterschiedliche Sätze gelten und die MwSt kann in unterschiedlicher Form erhoben werden.
Sie müssen Ihre Registrierung mindestens einmal jährlich aktualisieren.
Die Informationen im Register sind öffentlich zugänglich und werden von Interessenträgern, Wissenschaftlern, Studierenden, Journalistinnen, Privatpersonen und anderen genauestens geprüft. Daher liegt es in Ihrem Interesse, Ihre Registrierung regelmäßig zu überprüfen und auf dem neuesten Stand zu halten.
Sie müssen Ihre Registrierung mindestens einmal jährlich aktualisieren. Wir empfehlen jedoch, Ihre gesamte Registrierung mindestens zweimal jährlich zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Informationen aktuell und relevant sind.
Außerdem sollten Sie Ihre Registrierung aktualisieren, wenn Ihre Angaben veraltet oder ungenau sind (z. B. infolge von Änderungen Ihrer Struktur, Ihres Personals oder Ihrer Tätigkeiten).
Wir können Sie im Rahmen unserer Datenqualitätskontrollen jederzeit kontaktieren und Sie bitten, Ihre Registrierung zu aktualisieren.
Sie müssen sich anmelden, um Ihre Registrierung zu aktualisieren. Sie können Teile Ihrer Registrierung jederzeit aktualisieren, um Informationen in einem Abschnitt auf den neuesten Stand zu bringen oder zu berichtigen, z. B. die Änderung der Kontaktperson oder des Namens der Organisation. Hierbei handelt es sich um eine Teilaktualisierung.
Nach Abschluss Ihres Geschäftsjahrs müssen Sie eine (vollständige) jährliche Aktualisierung durchführen, um die Finanzdaten für dieses Jahr bereitzustellen:
- Alle registrierten Interessenvertreter müssen die jährliche Aktualisierung einmal jährlich durchführen.
- Die jährliche Aktualisierung ist ein Jahr nach dem Datum der Registrierung und anschließend ein Jahr nach dem Datum der jährlichen Aktualisierung erforderlich.
- Erforderlichenfalls können Sie zu verschiedenen Terminen im Jahr eine vollständige (jährliche) Aktualisierung vornehmen, wodurch sich jeweils die Frist für die nächste jährliche Aktualisierung ändert.
- Sie (bzw. alle Personen mit Zugang zur Registrierung) werden vier und zwei Wochen vor Ablauf der Frist daran erinnert, die Aktualisierung vorzunehmen.
- Wenn Sie Ihre Registrierung nicht fristgerecht aktualisieren, wird Ihre Registrierung ausgesetzt und zwei Wochen nach Ablauf der Frist gelöscht.
- Dieser Vorgang erfolgt automatisch und kann nicht geändert werden.
Sie können Ihre Registrierung jederzeit löschen, beispielsweise weil die Tätigkeit beendet ist oder Sie keinen Einfluss mehr auf die Beschlussfassung der Union nehmen möchten.
Gehen Sie zur Registerkarte „Registrieren oder aktualisieren“, wenn Sie angemeldet sind; dort finden Sie die Option zum Löschen.
Sie können sich erneut registrieren, wenn Sie einschlägige Tätigkeiten melden müssen.
Ein Eintrag ist möglicherweise nicht sichtbar oder wurde gelöscht, weil:
- die neue Registrierung noch nicht validiert wurde,
- der Interessenvertreter die obligatorische jährliche Aktualisierung nicht durchgeführt hat,
- der Interessenvertreter unserer Aufforderung zur Aktualisierung seiner Registrierung nicht nachgekommen ist.
Sie können sich erneut registrieren, wenn Sie in den Anwendungsbereich des Registers fallende Tätigkeiten ausüben und den Verhaltenskodex einhalten. Sobald Ihre Registrierung validiert wurde, erhalten Sie eine neue Registriernummer.
Weitere Informationen sind den Leitlinien zu entnehmen.
Wir verwenden EU Login als Authentifizierungsmethode für Nutzer. Sie müssen Ihre EU Login-Anmeldedaten verwenden, um Zugang zum geschützten Bereich und zu Ihrer Registrierung zu erhalten.
Wenn Sie Ihr EU Login-Passwort vergessen haben, wenden Sie sich bitte an den EU Login-Helpdesk.
Wenn sich die Kontaktpersonen geändert haben, zum Beispiel weil sie die Organisation verlassen haben, aktualisieren Sie Ihre Registrierung. Die E-Mail-Adressen der Personen, die Ihre Organisation verlassen haben, sollten aus Rubrik 6 der Registrierung („Personen mit Zugang zur Registrierung“) entfernt werden.
Personen mit Zugang zur Registrierung müssen sich darüber im Klaren sein, dass keine andere Person auf die Registrierung zugreifen kann. Daher ist es wichtig, die Daten zu aktualisieren, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs erforderlich ist.
Sie sollten diese Angaben, zum Beispiel nach einer Fusion oder einer Übernahme, aktualisieren, sobald die Änderung eintritt. Das kann im Rahmen der jährlichen Aktualisierung erfolgen, oder Sie können eine neue Registrierung erstellen und die vorherige entfernen. Eine solche Aktualisierung kann nicht als Teilaktualisierung vorgenommen werden.
Bei dem Verhaltenskodex handelt es sich um eine Reihe ethischer und verhaltensbezogener Regeln und Grundsätze, die von allen registrierten Interessenträgern eingehalten werden müssen, um bei Interessenvertretungstätigkeiten gegenüber Unionsorganen gleiche Bedingungen zu gewährleisten. Sie müssen sich bei der Registrierung zur Einhaltung dieser Regeln und Grundsätze verpflichten.
Siehe die Seite Verhaltenskodex. Der Verhaltenskodex ist auch der Interinstitutionellen Vereinbarung (Anhang I) beigefügt.
Sind Sie ein Kunde/Klient oder Mittler, dann müssen Sie sicherstellen, dass alle Parteien in der/den Vertragsbeziehung(en) zwischen Kunde/Klient und Mittler registriert sind. Wenn Sie bestimmte Aufgaben an Dritte auslagern, die nicht für die in den Anwendungsbereich des Registers fallenden Tätigkeiten registriert sind, müssen Sie sicherstellen, dass diese Dritten ethische Standards einhalten, die den für Sie geltenden Standards gleichwertig sind.
Sie müssen außerdem Ihre Beschäftigten, die in den Anwendungsbereich des Registers fallende Tätigkeiten ausführen, über Ihre Verpflichtung zur Einhaltung des Verhaltenskodex informieren.
Darüber hinaus müssen Sie alle registrierten Kunden/Klienten oder Mitglieder, die Sie im Rahmen der abgedeckten Tätigkeiten vertreten, darüber in Kenntnis setzen, dass sie zur Einhaltung des Verhaltenskodex verpflichtet sind.
Gemäß dem Verhaltenskodex müssen Interessenvertreter sicherstellen, dass die von ihnen in das Register eingegebenen Informationen vollständig, aktuell, richtig und nicht irreführend sind.
Wir validieren eine Registrierung und veröffentlichen sie, nachdem wir bestätigt haben, dass der Interessenvertreter zur Aufnahme in das Register geeignet ist und dass die Informationen die geltenden Anforderungen erfüllen. Des Weiteren führen wir regelmäßig Qualitätsprüfungen durch, um Ungenauigkeiten, Fehler oder Auslassungen aufzudecken.
Wenn wir der Auffassung sind, dass eine Registrierung unrichtige Angaben enthält, setzen wir uns mit dem betreffenden Interessenvertreter in Verbindung und bitten um Aktualisierung oder Erläuterung. Zudem nehmen wir Beschwerden über mutmaßliche Verstöße gegen den Verhaltenskodex durch einen registrierten Interessenvertreter entgegen und prüfen diese. Außerdem führen wir aus eigener Initiative Untersuchungen durch, um die Qualität der im Register enthaltenen Daten sicherzustellen.
Wir überwachen den Inhalt des Registers und können einer Beschwerde nachgehen, der zufolge ein registrierter Interessenvertreter den Verhaltenskodex nicht eingehalten hat. Außerdem können wir aus eigener Initiative Untersuchungen durchführen, wenn Hinweise vorliegen, dass ein registrierter Interessenträger nicht länger im Register geführt werden sollte.
Einzelheiten zu diesen Verfahren enthält Anhang III der Interinstitutionellen Vereinbarung.
Wenn wir feststellen, dass Sie aufgrund von Verstößen gegen den Verhaltenskodex nicht länger im Register geführt werden dürfen, wird Ihr Eintrag aus dem Register entfernt.
Je nach Schwere des Falls können wir Ihnen auch die erneute Registrierung für einen bestimmten Zeitraum untersagen und diese Maßnahme auf der Website des Registers veröffentlichen. In solchen Fällen haben Sie das Recht, beim Verwaltungsrat des Registers einen begründeten Antrag auf Überprüfung der ergriffenen Maßnahme zu stellen.
Weitere Informationen finden Sie in Anhang III der Interinstitutionellen Vereinbarung.
Beschwerden können von registrierten Interessenvertretern oder von anderen eingereicht werden. Sie können eine Beschwerde unter Verwendung des Online-Formulars einreichen; dieses steht im geschützten Bereich/in der Registrierung oder auf der Website des Registers zur Verfügung. Für den Zugang zum geschützten Bereich/zur Registrierung und zum Formular ist EU Login erforderlich.
Für Beschwerden gelten folgende Anforderungen:
- Sie müssen schriftlich unter Verwendung des auf unserer Website verfügbaren Beschwerdeformulars eingereicht werden.
- Aus der Beschwerde muss sich der betreffende registrierte Interessenvertreter identifizieren lassen, und Beschwerden müssen klar formuliert sein.
- Es müssen hinreichende Beweise für die Nichteinhaltung des Verhaltenskodex beigebracht werden.
- Beschwerden müssen innerhalb eines Jahres nach dem mutmaßlichen Verstoß eingereicht werden.
- Die Beschwerde muss Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten enthalten.
Wenn wir Ihre Beschwerde als zulässig erachten, leiten wir eine Untersuchung ein und setzen Sie und den von der Beschwerde betroffenen registrierten Interessenträger davon in Kenntnis.
Wenn wir die Beschwerde für zulässig befinden, stellen wir sicher, dass Sie eine Kopie der Beschwerde erhalten, und bitten Sie, innerhalb einer bestimmten Frist eine begründete Antwort zu übermitteln.
Wir bitten Sie gegebenenfalls, zusätzliche Informationen zu übermitteln. Alle von Ihnen als sensibel gekennzeichneten Informationen werden von uns vertraulich behandelt. Sie erhalten jedwede Möglichkeit für eine ausreichende Anhörung, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Wir erwarten, dass Sie während der gesamten Untersuchung aufrichtig und konstruktiv mit uns zusammenarbeiten.
Informationen sind auf der Seite „Verwaltung“ zu finden.
Informationen sind auf der Seite Statistiken zu finden.
Auf der Seite Suchen können Sie das Register nach Stichwörtern und anderen Kriterien durchsuchen. Das offizielle Portal der EU für Daten zu Europa (data.europa.eu) stellt historische Daten aus dem Register bereit (seit 2015).
Der Jahresbericht über das Funktionieren des Transparenzregisters ist eine wichtige Quelle für Statistiken und Informationen über das Register, seine Inhalte und damit zusammenhängende Maßnahmen und Entwicklungen. Siehe frühere Jahresberichte.
Als Journalist/in wenden Sie sich mit Ihrer Frage bitte an die Pressestelle des betreffenden Organs:
- Pressesprecherdienst des Europäischen Parlaments
- Pressesprecherdienst des Rates
- Sprecherdienst der Kommission
Studierende oder Forschende können dem Sekretariat über das Kontaktformular eine kurze Beschreibung ihrer Forschungsarbeit und ihre Fragen übermitteln (erfordert eine EU Login-Authentifizierung).
Für andere Fragen können Sie ebenfalls das Kontaktformular verwenden (erfordert eine EU Login-Authentifizierung).
Um als registrierter Interessenvertreter Zugang zu erhalten, sollten Sie sich direkt an den Akkreditierungsdienst des Europäischen Parlaments wenden. Zur Verwaltung Ihrer Akkreditierung müssen Sie sich nicht im Transparenzregister anmelden.
Weitere Informationen sind auf der Seite „EP-Akkreditierung“ zu finden.
Nein, der Rat stellt keine permanenten Zugangsausweise für Besucher aus. Der Zugang zu den Räumlichkeiten des Rates wird zeitweilig und nur bei Bedarf sowie vorbehaltlich der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften des Rates gewährt. Kontakt:access [dot] generalconsilium [dot] europa [dot] eu (access[dot]general[at]consilium[dot]europa[dot]eu).
Nein, die Kommission stellt keine permanenten Zugangsausweise für Besucher aus. Der Zugang zu den Räumlichkeiten der Kommission wird nur bei Bedarf gewährt.
Wenn Sie nach Durchsicht aller oben stehenden Fragen keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben, können Sie uns über das folgende Formular kontaktieren (erfordert eine EU Login-Authentifizierung).